Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt neue Broschüre heraus
Dortmund. Auf den ersten Blick scheint Recycling nicht von REACH betroffen zu sein: Abfall fällt nicht unter REACH und aus Abfall zurückgewonnene Stoffe sind unter bestimmten Bedingungen von der Registrierungspflicht ausgenommen. Trotzdem bestehen für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen, so dass sich viele Fragen rund um die Thematik REACH, Recycling und Abfall ergeben: